Weil, anders als bei den Menschen, beim Wein die Herkunft zählt.
Für unsere Weißweine gilt daher, je näher und enger die Herkunft, umso wertiger, aber auch anspruchsvoller, ist der Wein.
Die Basis bildet die Herkunft Steiermark. Die Trauben für diese Weine dürfen ausschließlich aus der Steiermark kommen. Diese Ebene dient auch als Rückzugsebene für all unsere Weine, die nicht ins DAC-Herkunftssystem passen. Mit dem Jahrgang 2018 tragen somit auch all unsere Rot- und Roséweine die Herkunft Steiermark.
Die nächste Stufe bildet der Gebietswein, in unserem Fall Vulkanland Steiermark DAC. Diese Weine spiegeln die Typizität des Gebietes wider – fruchtbetont, trinkfreudig und saftig.
- Die Trauben dürfen nur aus dem Vulkanland Steiermark kommen.
- Handlese ist verpflichtend
- Der Wein muss trocken sein
- Zugelassen sind die Sorten Welschriesling, Sauvignon blanc, Weißburgunder, Morillon, Grauburgunder, Muskateller, Riesling und Traminer.
- Verkauf frühestens ab 1. März auf die Ernte folgend.
Über den Gebietsweinen liegen die Ortsweine, in unserem Fall Riegersburg. Diese Weine spiegeln die Vorzüge des Ortsweingebietes wider und sind gehaltvoller, komplexer und langlebiger als die Gebietsweine. Zusätzlich zu den Regeln für Gebietswein gilt:
- Die Trauben dürfen nur aus dem definierten Ortsweingebiet kommen.
- Verkauf frühestens ab 1. Mai auf die Ernte folgend.
Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine. In unserem Fall Ried Kirchenegg. Es sind die flüssigen Filetstücke des Gebietes. Die Weine spiegeln die Charakteristik der Ried wider und sind dicht, komplex und langlebig. Zusätzlich zu den Regeln für Gebietsweine gilt:
- Die Trauben dürfen nur von der genannten Ried kommen.
- Verkauf frühestens ab 1. Mai auf die Ernte folgend.
Weitere Informationen zum Herkunftssystem Steiermark gibt es hier.